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Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke Halker Zeile 89A (Nähe Goethestr.) 12305 Berlin-Lichtenrade Willkommen auf meiner Homepage (im Umbruch und Neuaufbau) Ich möchte mich den Besuchern meiner Seiten vorstellen und auch einige nützliche Informationen und Neuigkeiten zur Verfügung stellen. Hier finden Sie mein Weblog Lichtenrader Notizen Bei Bedarf erhalten Besucher gleichzeitig Anhaltspunkte darüber, auf welchen Gebieten ich besondere Kenntnisse erworben habe (zu finden unter Schwerpunkte - nämlich Tätigkeitsschwerpunkte Strafrecht, Mietrecht, Erbrecht, Interessenschwerpunkte Gesellschaftsrecht; Rechtsfragen in Zusammenhang mit Pferden). Nicht zuletzt durch zusätzliche reichlichhaltige berufliche Erfahrungen auf - fast - allen Rechtsgebieten über meine Tätigkeitsschwerpunkte hinaus bin ich in der Lage auch komplexe, verschiedene Gebiete betreffende Problemfälle ganz konkret zu klären. Diese Informationen sollen den Besuchern meiner Seiten helfen zu entscheiden,
Es kann sein, dass ich Mandanten im Einzelfall zu einem Spezialisten oder einer Spezialistin weiter vermittele, um ihnen eine optimale Rechtsberatung zukommen zu lassen. Ich habe laufende intensive Kontakte zu vielen, teilweise extrem spezialisierten, Anwaltskanzleien im In- und Ausland, die bei Bedarf kurzfristig weiter helfen können. Ich vermittle in geeigneten Fällen gern weiter und klebe im Mandanteninteresse keinesfalls an einem bestehenden Mandat, wenn Spezialkenntnisse erforderlich sind. Rechtzeitige Rechtsberatung kann dazu beitragen, Schaden zu verhindern oder zu verringern. Warten Sie nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist! Seit dem 01.07.2004 ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Grundlage für die Berechnung der Kosten für anwaltliche Tätigkeiten. Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt Informationen über das neue Gebührenrecht online zur Verfügung: http://www.brak.de/seiten/pdf/RVG/flyer_anwaltsvergtung.pdf http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/RVGeinspaltig.pdf http://www.brak.de/seiten/pdf/RVG/Gebuehrentabelle.pdf Die Erstberatung führt nicht zu unabsehbaren Kosten. Das RVG regelt die Erstberatung bei Verbrauchern so, dass ohne besondere Vereinbarung die Gebühren des Rechtsanwalts nicht höher als 190,00 EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zur Zeit 19%, sein dürfen, also insgesamt 226,10 EURO. Häufig ist es sinnvoll und möglich, individuelle Honorarvereinbarungen mit festgelegten Pauschalen für anwaltliche Tätigkeiten oder auf Zeithonorarbasis abzuschließen. Wie auch immer, Sie können sicher sein: Wir können offen über die entstehenden Kosten sprechen, bevor Sie ein unübersehbares Kostenrisiko eingehen. Opfer von Gewalttaten haben die Möglichkeit, staatliche Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer berechtigten Anliegen zu erhalten! Die Stellung der Opfer von Gewalttaten wurde durch das Opferrechtsreformgesetz verbessert. Sie erreichen mich per E-Mail (stat at jeweils @ schreiben) postmaster at rafranke.de (Rechtsanwalt) oder postmaster at notar-franke.de (Notariat) per Telefon +4930 861 62 22 ; In Eilfällen unter 0172 386 22 39 oder +49 30 367 40 601 per Telefax +4930 862 13 56 oder UMS +49 32 226 269 257 - in Deutschland 032 226 269 257 Karte mit Fußweg zur Halker Zeile 89 A Ich würde mich freuen, Ihnen weiterhelfen zu können. Rolf Jürgen Franke
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